Restnutzungsdauer-Gutachten – Wann lohnt es sich wirklich?

Restnutzungsdauer-Gutachten – Wann lohnt es sich wirklich?

Viele Immobilieneigentümer nutzen die steuerlichen Möglichkeiten ihrer Immobilien nicht vollständig. Ein besonders effektives Instrument zur Steueroptimierung ist das Restnutzungsdauer-Gutachten. Doch wann lohnt sich dieses Gutachten wirklich? Wir geben Ihnen die wichtigsten Antworten.

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein solches Gutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude unter realistischen Bedingungen wirtschaftlich nutzbar ist – unabhängig von den pauschalen Vorgaben des Gesetzgebers. Statt der typisierten 50 Jahre Abschreibungsdauer bei Altbauten kann eine verkürzte Dauer (z. B. 10 oder 25 Jahre) angesetzt werden – vorausgesetzt, die tatsächliche Substanz gibt das her.

In diesen Fällen lohnt sich ein Gutachten besonders:

  • Gebäude älter als 30 Jahre: Je älter die Immobilie, desto größer ist das Potenzial für eine kürzere Restnutzungsdauer.
  • Technische oder bauliche Mängel: Veraltete Heizsysteme wie eine Ölheizung, schlechte Dämmung oder Instandhaltungsrückstau erhöhen die Chance auf eine hohe Abschreibung.
  • Geplante zeitlich begrenzte Nutzung: Wer das Objekt nur für einige Jahre zur Vermietung nutzen will, profitiert besonders von der schnellen AfA.

Rechenbeispiel:

Immobilienwert: 500.000 € – bei einer Abschreibung über 50 Jahre ergibt sich eine steuerliche AfA von nur 10.000 €/Jahr.

Wird die Restnutzungsdauer auf 25 Jahre verkürzt, steigt die AfA auf 20.000 €/Jahr – das bedeutet bei einem Steuersatz von 25 % eine zusätzliche Steuerersparnis von 2.500 €/Jahr!

Rechtliche Grundlage

Dank mehrerer BFH-Urteile ist klar: Steuerpflichtige dürfen die tatsächliche Nutzungsdauer per Gutachten nachweisen. Diese Praxis ist gesetzlich anerkannt (§7 Abs. 4 Satz 2 EStG) und in der Realität bereits tausendfach erfolgreich umgesetzt.

Gutachten mit Sicherheit

Die bei RA Immofy eingesetzten Sachverständigen sind zertifiziert und liefern rechtskonforme Gutachten, die regelmäßig von Finanzämtern anerkannt werden.

Und falls es doch zu Unstimmigkeiten kommt? Dann greift unsere Geld-zurück-GarantieSie tragen kein Risiko.

Fazit: Wenn Ihre Immobilie älter als 1985 ist, Mängel aufweist oder Sie steuerlich schneller profitieren wollen, lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten fast immer.

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